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Hilfen für kleine Unternehmen im EFRE-Förderprogramm noch nicht ausgeschöpft


Kleine Unternehmer/-innen, die Investitionen im Stadtentwicklungsgebiet Leipzig - Lindenau/Plagwitz tätigen wollen, können letztmalig einen Antrag auf KU-Beihilfe stellen. Die Einreichungsfrist endet am 19.04.2013!

Seit Inkrafttreten der städtischen Förderrichtlinie „Investitionsbeihilfen für kleine Unternehmen“ am 4. Juli 2009 konnten bereits über 72 Betriebe in Lindenau und Plagwitz Zuwendungsbescheide übergeben werden. Bei den geförderten Unternehmen handelt es sich vorrangig um Existenzgründungen, Neuansiedlungen und Erweiterungen im Bestand aus den Branchen Gastronomie, Handwerk, Einzelhandel und Dienstleistungen.

Kleine Unternehmen im Stadtentwicklungsgebiet Lindenau / Plagwitz können im Rahmen des EFRE-Programms „Nachhaltige Stadtentwicklung" letztmalig KU-Beihilfe beantragen. Dafür stehen Fördermittel in Höhe von insgesamt 35.000 EUR zum Abruf bereit. Eine Bedingung ist, dass die geförderten Maßnahmen bis zum 31.07.2013 abgeschlossen sein müssen.

Anträge sind einzureichen im Amt für Wirtschaftsförderung, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04092 Leipzig. Die Einreichungsfrist für diese Tranche endet am 19.04.2013.

Ansprechpartner ist Herr Achim Lohse vom Amt für Wirtschaftsförderung (Tel.: 0341-123 58 57)


Die Entscheidung über die Bewilligung wird in einer so genannten Clearingrunde gemeinsam mit den Kammern getroffen. Den Zuwendungsbescheid erteilt das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Behilferichtlinie wurde im Leipziger Amtblatt vom 04.07.09 veröffentlicht und steht auf folgender Seite zum Download für Sie bereit:

http://www.leipziger-westen.de/front_content.php?idcat=36&idart=502

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