Immobilienservice ImmoSIS

Section 1

Frachtgebiet Süd
Ref.-Nr. AIR01 | Landkreis Nordsachsen | Flughafen Leipzig/Halle
Lageplan Gewerbegebiet
Ansprechpartner:
Ina Scharff
Flughafen Leipzig/Halle GmbH
Terminalring 11
04435 Flughafen Leipzig/Halle

Telefon: 0341 - 224 1487
Fax: 0341 - 224 1454
EMail: ina.scharff@leipzig-halle-airport.de
Web: http://www.leipzig-halle-airport.de
Detailinformation

Flächeninformationen

Objekttyp: Gewerbestandort
Gesamtfläche: 50 ha
Verfügbare Fläche: 7 ha
Größte Parzelle: 4
Kleinste Parzelle: 2
Angebotsoptionen: Miete, Kauf, Pacht

Bauliche Nutzung

Eignung/Ausweisung: Logistik- und luftfrachtaffines Gewerbe
Bauhöhe: 25 m
Planungsrecht: Plangenehmigt 19.09.2003 §§ 8 Abs. 1, Abs. 2.9 u.10 LuftVG bzw. B-Plan Gewerbegebiet Airport Nördlicher Bierweg
GIS-Link: RAPIS-Raumplanungsinformationssystem
Eigentümer: Flughafen Leipzig/Halle GmbH
Frachtgebiet Süd
Flächenbeschreibung

Objektbeschreibung:

-Zweitgrößter Frachtflughafen Deutschlands, Fünftgrößter Europas
-Flächen mit direktem Zugang zum Vorfeld
-Gewerbestandort, bebaubar
-Gebiet grenzt an vierspurige Bundesstr. B6 bzw. an die Autobahn A9 (Ast Großkugel)
-geringe Entfernung zur BAB 14
-S-Bahn-Anschluss (Haltepunkt "Schkeuditz-West")
-Bahnverladegleis (mit Umschlagfläche)
-Flächen für Unternehmen im Bereich wertschöpfender Logistik, Kontraktlogistik sowie für Handels-
und Produktionsunternehmen mit besonderer logistischer luftfrachtaffiner Anforderung

Neben der Ansiedlung von DHL, Amazon, Aerologic, dem World Cargo Center sowie den Projektentwicklungen der Unternehmen von Greenfield und Goodman im Südbereich des Flughafens Leipzig/Halle, stehen hier weitere Gewerbeflächen zur Verfügung. Es handelt sich um ein Areal mit teilweisem Vorfeldzugang, welches langfristiges Wachstumspotential und Investitionssicherheit bietet.

Mehrwerte:

- Direktanlieferung von Waren in den Luftsicherheitsbereich
- Zusätzliche Dienstleistungen an 24 / 7 Fracht & Logistik
Cargo Handling Services, Gefahrgutverpackung, Trucking Service Leipzig u.v.m.

Lage:

Der Frachtbereich Süd grenzt unmittelbar an die vierspurige Bundesstraße B 6 bzw. an die BAB 9 und ist binnen weniger Minuten auch von der BAB 14 aus erreichbar. Darüber hinaus verfügt das Areal über ein Bahn-Verladegleis (mit Umschlagfläche) und einen S-Bahn-Anschluss. Der Flughafen bildet mit dem direkt angrenzenden Schkeuditzer Kreuz das Zentrum der Logistikregion Leipzig/Halle. Der Aufstieg unter die TOP 3 der Frachtflughäfen in Deutschland zeigt die wachsende Bedeutung der Region als internationaler Logistikstandort.

Ansiedelungsperspektiven
Weitere Daten:
Bebaut: nein
Erschlossen: ja
Gleisanschluss: ja
24-h Betrieb möglich: ja
Ortsdurchfahrt: nein
Straßenanbindung: ja
öffentlicher Nahverkehr: ja
Gas: ja
Telekommunikation: ja
Strom: ja
Fernwärme: nein
Wasser/Abwasser: ja
Antonov vor Logistikimmobilie (Foto: Flughafen Leipzig/Halle GmbH)

Section 2

Frachtgebiet Süd
Ref.-Nr. AIR01 | Landkreis Nordsachsen | Flughafen Leipzig/Halle
Lageplan Gewerbegebiet
Ansprechpartner:
Ina Scharff
Flughafen Leipzig/Halle GmbH
Terminalring 11
04435 Flughafen Leipzig/Halle

Telefon: 0341 - 224 1487
Fax: 0341 - 224 1454
EMail: ina.scharff@leipzig-halle-airport.de
Web: http://www.leipzig-halle-airport.de
Entfernungen
Flughafen: anliegend
GVZ/KV-Terminal: 4 km
A9: 1 km
A14: 3 km
A38: 25 km
A4: 70 km
Bundesstraße: B6 anliegend
Hafen: 25 km





Haftungsausschluss
Die hier eingestellten Flächendefinitionen sind mit größter Sorgfalt recherchiert, erheben jedoch nicht den Anspruch auf Alleingültigkeit und werden lediglich unverbindlich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

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